Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendungsbereich
1. Unsere AGB gelten nicht nur für den vorliegenden Vertrag, sondern auch für Nachbestellungen und die zukünftigen Verträge zwischen uns und dem Besteller, auch wenn diese nicht unter Verwendung unseres Bestellformulars geschlossen werden.
2. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
3. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
4. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
5. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Preisangebote werden in Euro abgegeben und sind, wenn nicht anders erwähnt ist, Preise die keine Mehrwertsteuer und Versandkosten enthalten. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Käufers und immer auf dessen Kosten.
2. Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, 11. Tag bis 30. Tag rein netto ohne Abzug. Sonderanfertigungen werden gegen Vorauskasse berechnet.
3. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
§ 3 Angebot und Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2. Der Antrag gilt als angenommen, wenn wir nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Bestellung die Ablehnung erklärt haben.
3. Alle mündlichen, insbesondere auch telefonischen Neben- und Ergänzungsabreden, auch solche über die Ausführung der Bestellung, bedürfen zur Gültigkeit unserer gesonderten schriftlichen Bestätigung. Unser Schweigen auf nachträgliche Abänderungs- und/oder Ergänzungswünsche bedeutet Ablehnung. Unsere Handelsvertreter sind zum Abschluss ergänzender Abreden oder zur Entgegennahme von Änderungswünschen nicht befugt.
4. Bei Sonderanfertigungen ist eine Über- bzw. Unterproduktion von 10 % sowie ein Anfall von 2. Wahl bis 5 % ist zu akzeptieren. Auf die 2. Wahl gewähren wir 20 % Nachlass.
5. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
§ 4 Lieferung und Schadenersatz
1. Lieferung erfolgt ab Illschwang/Götzendorf, die Versandkosten trägt der Käufer.
2. Wir sind berechtig die Ware in Teillieferungen auszuliefern, ohne das dies einen Mangel oder eine Pflichtverletzung darstellt.
3. Ware wird unversichert versandt, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind. Die Gefahr und das Risiko des Transportes liegt ab Übergabe an den Spediteur oder sonstigen Beauftragten beim Käufer.
4. Nach Ablauf der in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeit tritt eine Nachlieferfrist von 18 Tagen in Kraft. Nach dieser Nachlieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurücktreten.
5. Für die Pünktlichkeit der Lieferung kommt es ausschließlich auf den Tag der Übergabe der Ware an den Versandunternehmer an.
6. Wir tätigen keine Fixgeschäfte.
§ 5 Exklusivität und Weiterveräußerung
1. Eine Exklusivität hinsichtlich des Ortes (Konkurrenzschutzvereinbarungen) oder hinsichtlich Dessins, Farben, Formen und sonstiger Beschaffenheiten der Ware, wird dem Käufer nicht eingeräumt. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Form der Vereinbarung.
2. Der Käufer ist nicht berechtigt von uns gelieferte Ware anders als in seinem Geschäft zu veräußern. Ferner ist es ihm untersagt unsere Ware an unberechtigte Personen und/oder Firmen weiterzugeben.
§ 6 Lieferunterbrechung, Rücktritt
1. Bei höherer Gewalt und unverschuldeten Betriebsstörungen die länger als eine Woche dauern oder gedauert haben, wird die Lieferfrist bzw. Annahmefrist um die Dauer der Behinderung, längstens um 5 Wochen zuzüglich der Nachlieferfrist verlängert. Diese Verlängerung tritt nicht ein, wenn der Käufer von den Störungen nicht unterrichtet wurde sobald diese Störungen absehbar waren.
2. Wird aus uns zu vertretenden Gründen die übernommene Leistung vor Gefahrenübergang unmöglich, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen.
§ 7 Aufrechnung und Zurückhaltungsrecht
1. Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Die Ware bleibt, bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 9 Gewährleistung, Mängelrügen und Schadenersatz
1. Beanstandungen sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die schriftliche Mitteilung muss spätestens 10 Tage nach Wareneingang beim Käufer, bei versteckten Mängeln 10 Tage nach Entdeckung, zugehen. Unsere Handelsvertreter sind zur Entgegennahme solcher Mängelrügen nicht berechtigt. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen.
2. Zur Annahme von Warenrücksendungen sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Käufer die Rücksendung unter Angabe der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums ankündigt und wir ihm eine Retourenummer mitgeteilt haben. Mit der Annahme von Warenrücksendungen ist eine Anerkennung der Mängelrügen des Käufers in keinem Fall verbunden. Rücksendungen können nur frei entgegengenommen werden.
3. Kleine, handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware in Qualität, Farbe, Gewichten, der Ausstattung oder des Designs sind Teil der üblichen Warenbeschaffenheit und stellen keinen Mangel dar.
4. Sonderanfertigungen unterliegen keiner Rücknahmepflicht.
5. Gewährleistungsansprüche von Unternehmen verjähren nach Ablauf eines Jahres nach Lieferung.
§ 10 Datenschutz
1. AKOR weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsabschlusses aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) von AKOR zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können zum Zweck von Bonitätsprüfungen auch an beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner von AKOR übermittelt werden.
§ 11 Sonstiges
Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Amberg ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht. Beanstandungen können vorgebracht werden.
Stand: 2. November 2009